Kanzlei Dr. Miecke & Kollegen

Laatzen/Grasdorf Ortsnetz: Hannover - Zweigstellen: Laatzen/Rethen - Hameln

– Rechtsanwaltskanzlei für praktische Lösungen –

 

Wir kümmern uns um Ihre

Ansprüche und wehren unberechtigte  Forderungen für Sie erfolgreich ab!

Dr. Miecke
Dr. Miecke

 

"Der Anwaltsberuf ist einer der schönsten Berufe..."

Dr. Miecke, 2000 in: KKM*, Neujahrsbericht

 

Fachanwältin f. Arbeits- u. Familien- und Erbrecht

Hannover/Laatzen - Laatzen/Rethen - Hameln

Ihre rechtlichen Angelegenheiten sind bei uns in guten Händen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie finanzielle Ansprüche einfordern oder abwehren müssen. Wir fordern für Sie u. a. auch Schadenersatzansprüche jeder Art ein. Ob aus der Verletzung des Persönlichkeitsrechts, Baumängeln, Verkehrsunfällen oder bei Mobbing. Hier sind Sie richtig. Mehr... 

Die Mietrechtsreform 2013

 

Ab April 2013 gilt das neue Mietrecht. Die Rechte der Vermieter wurden erheblich gestärkt. Neue Kündigungsmöglichkeiten wurden geschaffen. In Zukunft kann bereits  das Nichtzahlen der Mietkaution nach einer bestimmten Frist einen Grund zur fristlosen Kündigung darstellen, ohne dass der Mieter darüber informiert werden muss. Dem Mieter wird generell zugestanden, die Mietkaution  in 3 Raten zu zahlen. Bleibt die Zahlung aus und beträgt der Rückstand mehr als 2 Nettomieten, kann das Mietverhältnis gekündigt werden.

Auch Räumungsklagen wurden beschleunigt. Hier wurde der früher bereits geltende einstweilige Rechtschutz wieder eingeführt. Den Gerichten wurde mit dem Gesetz aufgegeben, Räumungssachen künftig vorrangig zu bearbeiten. Die Räumungsurteile beziehen sich auf alle Personen, die sich in der Wohnung aufhalten. Außerdem wird die Räumung der Wohnung nun erleichtert. Während es früher ein Problem war, wenn ein Untermieter eine berechtigte Nutzung behauptete und dann gegen diesen erneut geklagt werden musste, sind die Räumungsurteile nunmehr ohne wenn und aber vollstreckbar. Der Gerichtsvollzieher kann mit der neuen Reform die Wohnung räumen, ohne vorher die Gegenstände der Wohnung wegräumen und einlagern zu lassen. Der Mieter wird also aus dem Besitz der Wohnung gesetzt. Der Vermieter haftet beschränkt für die zurückgelassenen Gegenstände, also nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Der Mieter kann auch bei laufendem Prozess vom Gericht verpflichtet werden, eine  Sicherheit zu leisten, damit der Vermieter am Ende durch die laufenden Mietskosten nicht schlechter gestellt ist, da der Mieter die Kosten nicht mehr bezahlen kann.

 

Außerdem gibt es einige Neuerungen bei der Sanierung zu Klimaschutzzwecken und bei der energetischen Sanierung. Führt der Mieter eine energetische Modernisierung durch, ist diese für eine begrenzte Zeit von 3 Monaten kein Grund für eine Mietminderung, sollte dies z. B. mit Baulärm verbunden sein. Diese Kosten können weiterhin mit jährlich maximal 11 % auf die Miete umgelegt werden. Maßnahmen zum Klimaschutz oder z.B. die Installierung einer Fotovoltaikanlage, deren Strom in das öffentliche Netz eingespeist wird, ist vom Mieter zu dulden, darf aber nicht zu einer Mieterhöhung führen.

 

Durch die Umstellung der Wärmelieferung auf Contracting(gewerbliche Wärmelieferung durch ein gewerbliches Unternehmen) kann Energie gespart werden. Die Kosten dafür anstelle der bisherigen Heizkosten, können unter bestimmten Voraussetzungen auf den Mieter umgelegt werden. In der Regel muss der Wäremlieferant eine neue Anlage errichten oder die Wärme aus einem Wärmenetz liefern. Diese Umstellung muss für den Mieter kostenneutral und rechtzeitig vorher angekündigt worden sein, damit der Mieter prüfen kann, ob die Voraussetzungen für eine spätere Umlage als Betriebskosten vorliegen.

 

 

Zeitarbeiter dürfen nicht mehr benachteiligt werden

 

Zeitarbeitern steht die gleiche Entlohnung zu wie der Stammbelegschaft. Voraussetzung ist, dass ihr Arbeitgeber als Verleiher keinen gültigen Tarifvertrag hat. Zeitarbeiter müssen ihre Rechte allerdings innerhalb von einer Frist von drei Monaten anmelden, vgl. Bundesarbeitsgericht (5AZR 954/11). Geklagt hatten Zeitarbeiter aus Brandenburg, Sachsen und Nordrhein-Westfalen, die Verträge der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit (CGZP) unterzeichnet hatten.

 

Bereits 2011 und 2012 waren Tarifverträge, die die CGZP als Tarifgemeinschaft der Christlichen Gewerkschaften mit den niedrigsten Löhnen in der Zeitarbeit ausgehandelt hatte, überprüft worden. Deren Bestimmungen hatte das Bundesarbeitsgericht in Grundsatzentscheidungen für nichtig erklärt. Praktische Konsequenz daraus ist, dass Zeitarbeiter ohne gültigen Tarifvertrag gleiche Löhne wie die Stammbelegschaft erhalten müssen. Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz haben Beschäftigte, für die es keinen gültigen Tarifvertrag gibt, Anspruch auf gleiche Bezahlung und Arbeitsbedingungen wie die Stammbelegschaften. Allerdings müssen sie das einklagen. 


Ein großer Teil der Ansprüche auf Lohnnachzahlung ist sicherlich wegen der dreijährigen Verjährungsfrist verloren. Bei Arbeitsverträgen mit Ausschluss- oder Verfallfristen müssen Nachforderungen in der Regel nur innerhalb geltend gemacht werden.

 

Besser gleich zum Anwalt bei...

...arbeitsrechtlichen Kündigungen - es ist eine 3-Wochenfrist ab Zugang der Kündigung bzw. bei Zustellungen ab dem Datum der Niederlegung bei der Deutschen Post zu beachten, sonst verlieren Sie die Ihnen zustehende Abfindung.

 

  ...Erbfällen, durch die Sie enterbt wurden. Auch wenn Sie Pflichtteilsansprüche nicht geltend machen wollen, weil Ihnen etwas zugesagt wurde. Ist dies schriftlich nicht wirksam fixiert worden, werden sie es nicht bekommen. Ihre Pflichtteilsansprüche erlöschen, wenn 3 Jahre um sind.

 

  ...Verkehrsunfällen - Schmerzensgeld und den Ersatz des Haushaltsführungsschadens ersetzt keine Versicherung von sich aus.

 

 

Erbrechtsverordnung

 

Die Erbrechtsverordnung ist eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen und öffentlichen Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (EU-Erbrechtsverordnung, Rom IV-Verordnung).


Der Rat der Justiz- und Innenminister der EU-Mitgliedstaaten hat auf seiner Tagung am 07.0/8.06.2012 die Europäische Erbrechts-Verordnung verabschiedet. Der Kommissionsvorschlag soll für eine verbesserte Abwicklung von Nachlasssachen mit Auslandsbezug in der Europäischen Union sorgen.
Die Verordnung wird im Laufe des Jahres 2015 zur Anwendung kommen. Diese Übergangsfrist soll es allen Betroffenen ermöglichen, sich auf die neue Rechtslage einzustellen. Die Verordnung gilt in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Dänemark, Irland und Großbritannien.

Mietrechtsänderungsgesetz

 

Entwurf eines Gesetzes über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (Mietrechtsänderungsgesetz).


Der Bundesrat hat am 06.07.2012 zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (BR-Drs. 313/12) unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 313/1/12) Stellung genommen (BR-Drs. 313/12(B)).

     

    Wichtige Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung

    (NBauO) 

Die Niedersächsische Bauordnung in der Fassung vom 10. Februar 2003 wurde durch § 88 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes vom 3. April 2012 (Nds. GVBl. S. 46) geändert. Die Abstandsvorschriften der §§ 7 bis 13 und 16 NBauO wurden mit Wirkung zum 13.04.2012 geändert.

Neu: Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG)

 

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Versorgungsstrukturgesetz wurde am 1. Dezember 2011 gegen die Stimmen der Opposition nach 2. und 3. Lesung im Bundestag beschlossen. Die 2. Beratung fand am 16. Dezember 2011 im Bundesrat statt. Das Gesetz trat damit zum 1. Januar 2012 in Kraft.

 

Wir beraten Sie auch bei der Abfassung von Testamenten und verraten Ihnen wie Sie ohne Notar wirksame Testamente verfassen können. 

Wann Ihre Klage Aussicht auf Erfolg hat, lesen Sie hier.

Benötigen Sie staatliche Hilfe zur Finanzierung Ihrer Anwalts- und/oder Prozesskosten, informieren Sie sich hier.

Über aktuelle Gesetzesvorhaben informieren wir Sie hier.

Was tun wir sonst noch für Sie?

 

Rechtsanwältin Dr. Miecke ist für 2011 Inhaberin der Fortbildungsbescheinigung des DAV für die Rechtsbereiche

Arbeitsrecht

Baurecht

Erbrecht

Familienrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht

Medizinrecht

 

Die Fortbildungsbescheinigung 2011 des DAV wird an DAV-Mitglieder verliehen, die sich im vergangenen oder laufenden Jahr im Umfang von mindestens 10 Zeitstunden durch Fortbildungsveranstaltungen und Fachkongresse nach eigener Auswahl fortgebildet und dies dem DAV nachgewiesen haben.

Noch immer aktuell: Seniorenrecht


Nachdem der Deutsche Anwaltverein erkannt hat, dass es zahlreiche juristische Problemlagen gibt, bei denen es nicht ausreicht, einseitige Kenntnisse nur eines Rechtsgebietes zu haben, entstand der Bereich des Seniorenrecht. Jährlich finden seit kurzem Messen und Tagungen zu diesem Rechtsbereich statt.

 

Gerade ältere Menschen haben in der Vergangenheit immer wieder  festgestellt, dass es im Alter vielfältige juristische Herausforderungen zu meistern gilt. Sei es, dass Arbeitnehmer über 50 häufig vorzeitig aus dem Arbeitsleben ausgeliedert werden sollen und sich sozialrechtliche Fragen anschließen oder sei es, dass Sie nach einem Erbfall Probleme mit Miterben, Betreuern oder Heimen haben.

 

Unter Seniorenrecht versteht man also die  aus den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Medizinrecht und Sozialrecht speziell auf ältere Menschen bezogenen Teile dieser Rechtsgebiete... mehr

Rufen Sie uns an!

Tel: 05102 - 91 31 31 oder 0511 - 87 644 97 oder 05151 - 82 24 88

          Kammerkurzmitteilungen der Rechtsanwaltskammer Celle